Wer z.B. monatlich 6000 EUR verdient, kann bei einem Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren mit gerade 42% seines letzten Bruttoeinkommens rechnen. Ca. 30% fehlen, um den Lebensstandard halten zu können. Bei Personen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, ist die Versorgungslücke noch wesentlich größer. Der Grund: Gehaltsteile, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bleiben bei der GRV unberücksichtigt. Möglicherweise erhalten Sie neben den Ansprüchen aus der gesetzlichen Altersversorgung auch Leistungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer betrieblichen Altersversorgung. Oder Sie haben Ansprüche aus einer privaten Versicherung. Ohne zusätzliche Einnahmequellen wird die erstrebenswerte Gesamtversorgung in Höhe von 70 bis 75% des letzten Bruttoeinkommens wohl nur ein frommer Wunsch bleiben. Generell gilt: Wer nicht privat Vorsorge trifft, muß im Alter mit einem empfindlichen Absinken des Lebensstandards rechnen. Angesichts der Schwierigkeiten, mit denen die gesetzliche Rentenversicherung zu kämpfen hat, kommt heute keiner mehr am Thema Altersrente vorbei.Labels: alter, gesetzlich, privat, rente, rentenhöhe, versicherung, versorgung
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