Geld und Versicherungen
Freitag, 21. November 2008
  Änderungen durch das Rentenreformgesetz
Die volle Altersgrenze ist erst ab dem 65. Lebensjahr möglich. Wenn Sie künftig schon mit 63 in Rente gehen wollen, erhalten Sie nicht mehr die volle Rente. Ab dem Jahr 2001 wird die Altersgrenze stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Sie müssen länger arbeiten - auch wenn Sie nicht wollen. Oder auf einen Teil der Rente verzichten. Einige Anrechnungszeiten werden niedriger bewertet. Ihr Rentenanspruch wird geringer.3,6 Prozent Abzug von der Rente für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen. (Bei drei Jahren also 10,8 Prozent weniger Rente.) Wenn Sie mit 62 statt 65 in den Ruhestand gehen, erhalten Sie bei einem Rentenanspruch von 2000 EUR nur 1784 EUR. Die Anrechnung der Ausbildung wird seit 1993 stufenweise abgebaut. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2004 werden nur noch max. 7 Jahre ab dem 16. Lebens- jahr angerechnet. Das senkt Ihren Rentenanspruch. Sie können Ihre Versorgungslücken schließen. Sie haben Versorgungslücken? Dann sollten Sie heute Vorsorge mit einer Ansparrente treffen. Sie haben bereits eine Versorgung? Dann sollten Sie diese überprüfen und unter Umständen an die neuen Verhältnisse anpassen.

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Wieder ein Versicherungskollege,der des Deutschen nicht mächtig ist....Versicherungsmakler Berlin
 
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